Daten Aus Mecklenburg-Vorpommern (damv.de) – welch klangvoller Name, der Bedeutung voll?

Es geht mir heute wieder einmal um die zentrale Datensammlung www.damv.de. Diese stellt bislang ohne erkennbare Rechtsgrundlage nicht nur Kartenmaterial sondern auch Luftbilder mit einem fast frei skalierbaren Maßstab von bis zu 1:1 zur Verfügung. Besonders hat mich im ersten Ansatz gestört, dass dort in Kartendarstellung teilweise auch Hausnummern eingetragen sind. Noch mehr, dass in der Hybriddarstellung (Verschnitt Kartenmaterial mit Lufbildern) die Hausnummern auch zu erkennen sind. Deswegen hatte ich einiger Zeit hatte ich über ein neues kleines Projekt berichtet. Jetzt gibt es einen neuen Sachstand, diesen will ich der geneigten Öffentlichkeit natürlich nicht vorenthalten.

Was bisher geschah

Meine erster eBrief blieb zunächst unbeantwortet. Also habe ich eine Woche danach am 25. d. M. erneut in die Tasten gegriffen und meine freundliche Bitte um eine baldige Antwort verdeutlicht. Erstaunlicherweise erhielt ich dann schon am 29. d. M., 15.59 Uhr, von einem Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz eine Antwort. Sie war weder erschöpfend noch befriedigend. Meine Kernfragen streifte sie nicht einmal, juristische Kenntnisse ließ sie weitgehend vermissen. Über den genauen Wortlaut und den Namen des Mitarbeiters will ich daher den gnädigen Mantel des Schweigens, nicht des Vergessens, decken. Irgendwie hatte ich das Gefühl nicht wirklich ernst genommen zu werden. Daher habe ich diesem Mitarbeiter und auch allen bisher angeschriebenen, sowie weiteren Adressaten im cc, am 29. d. M. 18.56 Uhr wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr [...],

vielen Dank für Ihren eBrief. Sie nehmen darin auf die INSPIRE-Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, nachfolgend: RL, siehe: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:108:0001:0014:DE:PDF) und diverse Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Bezug und vertreten die Auffassung, auch Mecklenburg-Vorpommern sei verpflichtet, die RL umzusetzen. Sie können mir zwar keine die RL umsetzende bundes- oder landesgesetzliche Rechtsgrundlage benennen, verweisen mich aber auf die "mögliche Rechtsgrundlage" des § 28 Abs. 1 BDSG und begründen dies mit dessen Wortlaut. Abschließend wollen Sie mich dann noch auf mein "Auskunftsrecht gegenüber der verantwortlichen Stelle gem. § 34 BDSG und auf
Ihr Recht zur Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten gem. § 35 BDSG hinweisen".

Weil Ihre Rechtsauskunft so pauschal wie offenkundig unzutreffend ist, sende ich diese Antwort cc an weitere mögliche ePost-Konten Ihres Hauses, mit der Bitte, meine Fragen an anderer Stelle erneut zu prüfen.

Um mein Interesse zu verdeutlichen: Mit meinem Rechtsempfinden ist nicht in Einklang zu bringen, dass über www.damv.de für meinen privaten Wohnort dessen Hausnummer auf dem Luftbild abgebildet wird. Einen sachlichen Grund kann ich dafür nicht erkennen, zumal dieses "Informationsmerkmal" nicht durchgängig landesweit sondern nur in Teilbereichen "angeboten" wird. Auch ist mir unklar, was es mit Geodaten zu tun haben soll, wenn Häuser an Straßenzügen durch Luftbilder oder sonstige Lichtbilder für jedermann auf der Welt erkennbar und ausforschbar vorgehalten durch eine Landeseinrichtung vorgehalten werden.
Ausweislich der Darstellung unter http://www.bmu.de/umweltinformation/geoinformationen/doc/36544.php ist die RL in nationales Recht umgesetzt worden, siehe: http://bundesrecht.juris.de/geozg/BJNR027800009.html. Das Gesetz regelt den Sachverhalt abschließend. Es ist nicht zu erkennen, wieso darüber hinaus noch die Bundesländer eigene Regelungen treffen sollten. Kompetenzrechtlich dürfte so eine Bestrebung auch fragwürdig sein.

Es hätte mich durchaus interessiert, welche Funktion Sie bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz einnehmen, dazu haben Sie leider nichts erläutert. Aus dem "c/o" war ich zunächst geneigt zu schließen, Sie schrieben mir als Privatperson und nicht in amtlicher Eigenschaft obwohl das "i. A." Anderes vermuten ließ. Durch http://www.lfd.m-v.de/navi/lfdmv/organigr.html weiß ich jetzt, dass Sie im "LD 2 Wirtschaft und Soziales" für die (hier maßgeblichen) Punkte

* Aufsicht nach BDSG
* Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

zuständig sind. Indes sind dem "LD 1 Recht, Verwaltung" die (hier maßgeblichen) Punkte

* Grundsatzangelegenheiten des Datenschutzes
* Informationsfreiheit
* Kommunal- und Einwohnerwesen
* Bau-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen

Der Landesbeauftragte selbst ist für die Punkte

* europäischer und internationaler Datenschutz
* Grundsatzangelegenheiten der Informationsfreiheit

zuständig. Nach meinem Sprachempfinden ist unklar, was diese Darstellung unter www.damv.de mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Wasserwirtschaft zu tun haben könnte. Das BDSG greift ersichtlich nicht ein, weil es sich hier um Handlungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt. Tourismus? – vielleicht. Kommunal- und Einwohnerwesen? – denkbar, der Hausnummern wegen. Bau-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen? – ganz sicher, der Hausnummern, Kartierung und sonstiger Informationen wegen. Informationsfreiheit, Grundsatzangelegenheiten und europäischer Datenschutz? – ebenso sicher, weil das europäische Recht nach Ihrer eigenen Auskunft bis heute nicht in nationales umgesetzt ist und es nach Ihrer eigenen Auskunft nur Abstimmungen eines ominösen "Düsseldorfer Kreis als Gremium der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich", welcher am 13./14. November 2008 in Wiesbaden den Beschluss "Datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet" gefasst habe, gibt.

Meine Hoffnung geht dahin, jetzt von Ihnen endlich eine pflichtgemäße Auskunft nach ebenso pflichtgemäßen Ermittlungen zu erhalten. Vielleicht ergibt sich dann daraus auch, wer denn nun die "verantwortliche Stelle" ist, gegenüber der ich meine Rechte nach §§ 34, 35 BDSG (oder besser §§ 24, 25 DSG M-V?) geltend machen soll. Es dürfte sich von selbst verstehen, dass ich mein Recht aus § 26 DSG M-V wahrnehme.

Die Auskunft erbitte ich nunmehr kurzfristig. Mein Büro weise ich an, eine Wiedervorlage von 3 Tagen zu notieren.

Es freut mich jedoch, dass meine Bedenken zur Barrierefreiheit (Impressum pp., mangelnde Ausdruckmöglichkeit usw.) im Ansatz positiv aufgenommen wurden, wie meine Prüfung heute ergab. Nur der Verweis "Glossar" genügt immer noch nicht den Anforderungen, weil das durch ihn aufgerufene "Java-Script-Modul" (den richtigen Fachausdruck kenne ich nicht, ein Fenster ist es auch nicht) die Sicht auf die Verweisleiste "Hinweise | Impressum | Kontakt | Referenzen | Glossar" verdeckt.
Aus dem Impressum wird per heute immer noch nicht deutlich, wer denn nun Anbieter von www.damv.de im Sinne von § 5 TMG ist. Der Satz "Verantwortlich im Sinne von § 5 Telemediengesetz" steht einsam und fast ein wenig verloren ganz am Ende des Impressum nach der fett gedruckten Zwischenüberschrift "Disclaimer" (was auch immer diese bedeuten/bewirken soll), ein Monitorbild liegt bei. Oben sind zumindest zwei mögliche Verantwortliche zu entnehmen. Wer ist nun der "Richtige"?

Mit freundlichem Gruß

[...]

Diesen eBrief habe ich natürlich auch wiederum mit der Anforderung von Übermittlungs- und auch Empfangsbestätigung versehen. Gestern, am 30. d. M., erreicht mich und zugleich mein allgemeines Kanzlei-ePostfach die folgende Mitteilung gegen 13.54 Uhr, welche ich nur vom html- in das Nur-Text-Format übertragen habe:

Sehr geehrte Herr Grehsin,

vielen Dank für Ihre kritischen Ausführungen zu unserem Internetpotal DAMV (Daten aus Mecklenburg-Vortpommern) sowie Ihren Ausführungen zum Personendatenschutz, mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben.
Ich teile Ihnen mit, dass wir die Darstellung des Luftbildes in DAMV ab sofort ohne Hausnummern realisieren.
Ich werde in den nächsten Tagen persönlich mit Herrn [...] über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen diskutieren und Sie darüber informieren.
Ich gehe davon aus, dass Sie unser Interesse erkennen, mit DAMV eine kartographische Präsentation unseres Landes zu realisieren, die nicht im Wiederspruch mit dem Datenschutz steht und daher auch nicht auf das Niveau von Google Streetview zu setzen ist.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis, zunächst von weiteren Schritten abzuhalten, bis wir Ihnen eine abschließende Antwort auf Ihr Anliegen geben können.

Bis dahin verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

[...]

Urheber dieser Mitteilung ist der Geschäftsführer der GmbH, welche offenbar dieses Portal realisiert. Keine Antwort von dem Landesbeauftragten für Datenschutz, auch nicht von einem seiner Mitarbeiter. Keine Antwort von dem, in dem Impressum

Impressum per 31. März 2010

der zentralen Datensammlung bis heute Morgen als Urheber der Luftbilder angegebenen "Landesamt für innere Verwaltung" (die Bezeichnung scheint mir sprachlich nicht gerade glücklich gewählt zu sein; erst recht nicht, wenn im Impressum ohne nähere Erläuterung das ePostfach "Abteilung3@laiv-mv.de" angegeben ist – jedenfalls ich fühlte mich beim Lesen unwohl).

Geprüft, gewogen ...

Heute Morgen habe ich mir dann die Mühe gemacht, die Substanz der Absichtserklärungen und Beteuerungen in dem letzten eBrief zu prüfen. Immerhin, mein erneuter Hinweis auf die immer noch nicht erreichte Barrierefreiheit hinsichtlich des Glossarknopfes hat gefruchtet. Dieses Problem ist behoben.

In der Hybriddarstellung sind Hausnummern nicht mehr zu erkennen. In der Lufbilddarstellung auch nicht, das war auch vor Beginn meines Projektes schon so. In der Kartendarstellung, oh Wunder, oh Überraschung, sehe ich immer noch Hausnummern

Karte mit Hausnummern

und frage mich, warum? Eine Antwort darauf finde ich nicht. Erklären will mir auch niemand etwas. Schon per Augenschein könnte jedermann durch schnellen Vergleich der Darstellung "Karte" und "Hybrid" hinreichend genau abschätzen welche Hausnummer zu welchem Gebäude passt. Nimmt man noch die Funktion "Koordinaten abgreifen"

Koordinatenfunktion 'entdeckt'

hinzu und setzt greift erst einmal die Koordinaten der Hausnummer in der Kartendarstellung ab

Koordninaten Hausnummer abgegriffenl

wird aus "hinreichend genau" mit ein wenig Übung und drei oder vier Versuchen (mehr habe ich nicht gebraucht) "nahezu perfekt"

Hausnummer zugeordnet

Also halte ich fest: Weder ist das offenbar strukturelle Problem ernsthaft und zielorientiert behoben, noch gibt es einen erkennbaren (von sachlichem zu schweigen) Grund dafür – was wäre einfacher, als zumindest Zeiger in einer Datenbank zu reorganisieren, einzelne einfach ganz auszublenden? Berechtigte Fragen (wer ist verantwortlich, welche Rechtsgrundlage gibt es) werden lieber ignoriert obschon sie sicher ganz leicht zu beantworten wären. Das alles ist nicht transparent. Es erweckt in mir den Eindruck dunkler Machenschaften – der sicher unberechtigt ist. Aber wie hatte Kollege Andreas Jede in ganz anderem Zusammenhang zu Recht angemerkt? Es gilt, den bösen Schein zu vermeiden.

Was jetzt hoffentlich (bald) geschieht?

Zunächst wäre es für die Allgemeinheit gut, für das Rechtsempfinden der Bürger besser und dem gesetzlichen Gebot genügend, wenn das Impressum endlich den Pflichtangaben nach § 5 TMG genügend hergestellt würde. Schön wäre es für mich, wenn ich einmal präzise, eindeutige und verbindliche Antworten erhalten würde. Noch besser wäre es, wenn die zuständige Behörde ihrer gesetzlich übertragenen Pflicht und Schuldigkeit nachkommen würde. Also würde ich mir zusammengefasst wünschen, fürderhin nicht wie ein "aufgeregtes Schaf" behandelt zu werden. (Beruhigen muss mich niemand. Weil ich nämlich gar nicht aufgeregt bin. In der Tat denke und handele ich nur in hergebrachten Eskalationsstufen mit jederzeit offener und gewünschter Deeskalation. Im Moment befinde ich mich – bildlich gesprochen – erst auf Verteidigungsstufe 3 (aba DefCon 3)). Aber leider sind wir hier ja nicht bei "Wünsch Dir was".

Bei einem Maßstab von 1:1 (1:0 ist übrigens auch zugelassen, hat da jemand in der Stunde gefehlt, als das Problem der Division durch die fiktive Zahl "0" erklärt wurde?) erkennt man nicht mehr viel. Natürlich sind die Lufbilder dann nicht mehr auswertbar. Bei 1: 347 (wird auch mit "Zoom: 69 m" angegeben)

Auswertbarer

sieht das schon ganz anders aus. Was moderne Bildbearbeitungssoftware damit schon anstellen könnte, will ich mir gar nicht genau ausmalen.

Den Link dieses Beitrages werde ich natürlich den Beteiligten aus Gründen der Transparenz, welche ich selbst einfordere, mitteilen. Ob ich wohl jetzt dann bald, binnen der kommenden 24 Stunden vielleicht, die erwarteten Antworten erhalten werde? Man weiß es nicht. Daher werde ich erst einmal über die GmbH recherchieren. Und weiter berichten.

(An den Denktank: Daten aus Mecklenburg-Vorpommern. In Zusammenarbeit mit einem Landesamt für innere Verwaltung. Verwaltung ist doch immer "innen", wie könnte Sie äußerlich sein? Beschreibt "innere" also die Fachaufsicht des betreffenden Ministeriums? War nicht die Geographie immer schon (auch) eine "wichtige" innere Angelegenheit, schon der Bodenschätze wegen? Gibt es denn noch andere Zwecke als die einer attaktiven kartographischen Darstellung des Landes, welche mit der zentralen Datensammlung verbunden sind? Wenn nicht, warum ist der Funktionsumfang derart aufgebläht? Wozu dies alles? Wozu dieser Aufwand?)

Nachtrag von 10.10 Uhr:
Habe soeben eine kleine Handelsregisterrecherche durchgeführt. Die GmbH, welche vielleicht hier Betreiber der Seite ist, wurde leider schon vor dem 01.01.2007 elektronisch registriert. So stehen online der Gesellschaftsvertrag und andere wichtige Erkenntnisquellen nicht zur Verfügung. Aber den Registerauszug, den bekommt man immer:

Handelsregisterauszug vom 31. März 2010

Was kann man aus diesen Eintragungen schlussfolgern? Jetzt wird es richtig spannend, finde ich.

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