Entschädigung für Nachteil = Schadensersatz = Ausschluss von Amtshaftung?

Es geht ein Raunen durch das Land. Es liegt ein Gesetzentwurf vor, welcher die in vielen Rechtszügen sehr langen, manchmal überlangen Verfahrensdauern abkürzen helfen soll. Wie? Mit Geld, zahlbar an den Benachteiligten unter ganz bestimmten Voraussetzungen, welche bereits an verschiedenen Stellen durch die Netzgemeinde kommentiert werden.

Worum geht es genau?

Hier ein Auszug aus dem Wortlaut des vorliegenden Referentenentwurfes, die Kernnormen werden in das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eingepflegt:

§ 198

(1) Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird entschädigt. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteiligten.

(2) Für einen Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, kann Entschädigung nur beansprucht werden, soweit nicht nach den Umständen des Einzelfalles Wiedergutmachung auf andere Weise gemäß Absatz 4 ausreichend ist. Hat ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert, wird ein Nachteil im Sinne des Satzes 1 vermutet. Die Entschädigung hierfür beträgt 100 Euro für jeden vollen Monat der Verzögerung. Ist der Betrag gemäß Satz 3 nach den Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Betrag festsetzen.

[...] [Hervorhebungen: hier]

In der Begründung auf Seite 15 unten finde ich dann zum Glück (noch) den aufhellenden Satz

Andere mögliche Ansprüche, insbesondere aus Amtshaftung, bleiben unberührt; sie stehen mit dem Entschädigungsanspruch in Anspruchskonkurrenz.

Sonst hätte ich nämlich nach dem Wortlaut annehmen müssen, mit der Regelung seien gleichsam alle denkbaren Amtshaftungsansprüche gleich mit "erschlagen". So will es der Referentenentwurf ausgesprochen nicht.

Was weiter passieren könnte

Der Autor Max Steinbeis bringt seine persönliche Sicht der Dinge so auf den Punkt:

[...]
Die Länder sind gewiss sehr dafür, dass den armen Justizgeschädigten Gerechtigkeit widerfährt. Andererseits ist ihnen aber auch daran gelegen, den Justizhaushalt schmäler zu kriegen. Weshalb sie beispielsweise gar nichts dabei finden, die Prozesskostenhilfe zu kürzen oder dergleichen.

Meine Vermutung: Die Länder werden ihrem Enthusiasmus über LeutHSchnarrB’s Idee nur sehr gedämpften Ausdruck verleihen.

Dem Deutschen Richterbund wird schon ein Argument einfallen, warum das leider alles überhaupt nichts bringt und warum das leider alles überhaupt nicht geht. Dieses Argument wird der Bundesrat dann mit großem Nachdruck vertreten. Und dann wird das monate- und jahrelang hin und hergehen, bis die Legislaturperiode rum ist.
[...]

Dagegen sehe ich die realistische Gefahr, dass ganz im Gegenteil das Vorhaben freudig aufgenommen wird.

Immerhin sind die Hürden ausgesprochen hoch. Die ganzen Voraussetzungen wird kaum jemand erfüllen können.
Wir dürfen auch nicht vergessen: Auch Anwälte sind Menschen, Richter auch. Es menschelt eben. Da soll jetzt also der Rechtsanwalt für seinen Mandanten "Verzögerungsrügen" erheben und detailliert Terminprobleme darlegen. Obwohl er weiß, wie eng die Personaldecke selbst bei "seinem" Oberlandesgericht mittlerweile geworden ist? Obschon er weiß, dass der Berichterstatter gerade erkrankt ist / die Geschäftsstelle (Verzeihung: "Serviceeinheit"!) hoffnungslos überlastet ist? Obgleich er weiß, dass es mannigfaltige Verzögerungen auch durch den eigenen Mandanten gegeben hat?
Soll er also jetzt rügen und riskieren, dass "seine" Akte – nicht absichtlich aber sicher durch eine menschlich völlig nachvollziehbare Frustreaktion auf Gerichtsseite mit bedingt – jetzt an die unterste Stelle des letzten Stapels in der hintersten Ecke eines Zimmers verlegt und im EDV-System eine Wiedervorlage fehlerhaft notiert wird?
Das alles einer Entschädigung von gerade einmal EUR 100,00 je Monat der festgestellten Verzögerung wegen. Eine Verzögerung, kausal verursacht durch das Gericht wohlgemerkt.

Bei einem typischen Bauprozess von mindestens 2 Jahren in der I., 2 Jahren in der II. und einem Jahr in der III. sowie einem weiteren Jahr in der II. Instanz nach Zurückverweisung von der III. reden wir über mindestens 6 Jahre Verfahrensdauer. Ob einer der Anwälte hinterher genau sagen könnte, woran es lag? Da hat mal der eine, mal der andere Terminverlegung beantragt, der Sachverständige konnte nicht, jemand wurde krank. Solche Dinge passieren eben. Böse Absicht braucht da niemand zu unterstellen.
Also weiß der Anwalt: Mehr als ein oder zwei Monate kommen hinterher nicht raus. Wie sein Rat an den Mandanten, zwischen dem Risiko der greifbar denkbaren "Verärgerung" des Gerichts einerseits und einem weiteren langjährigen, kostenträchtigen Prozess andererseits abzuwägen sein könnte, ausfallen wird, überlasse ich der Phantasie des geneigten Lesers.

Persönlich halte ich den Entwurf für einen Gedanken in eine richtige Richtung, in Richtung auf einen konkreten Handlungsbedarf nämlich. Ob der momentan eingeschlagene Weg wirklich etwas nützen würde, bezweifle ich jedoch.

Als Gefahr sehe ich aber, dass im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens die klare Abgrenzung zu den deliktischen Schadensersatzansprüchen entfallen könnte. Dann würde dieser spezielle Anspruch den normalen Amtshaftungsanspruch überlagern können. Das hätte zur Folge, dass die derzeitige Rechtslage, echte Schäden (insolvenzbedingter Ausfall des Beklagten etwa) ersetzt verlangen zu können, sogar verschlechtert würde.

Konstruktive Vorschläge

Gibt es sicher schon viele. Dennoch will ich ein oder zwei Gedanken hierzu für mich und die geneigten Leser festhalten.

  1. Wenn Entschädigung, dann bitte nicht so hohe Voraussetzungen und aus der Tasche der Richter selbst.
    Das hätte den charmanten Effekt, dass die Richterschaft ihre richterliche Unabhängigkeit stärker einfordern könnten und auch würden. Sie würden dann sicher stärker und mit ihre eigenen Mitteln auf Missstände, schlechte Ausstattung, miserable Arbeitsbedingungen usw. pp. hinweisen. Der Leidensdruck muss sich immer von unten nach oben entwickeln. Von oben nach unten funktioniert das auch in Unternehmen nicht. Der Leidensdruck der Richter würde zum Leidensdruck der Länder werden. Dann käme es vielleicht einmal wieder zu einer vernünftigen Ausstattung der Justiz und zu noch unabhängigeren Richtern.
  2. Wenn Entschädigung von den Richtern, dann bitte nicht solche Kleinstbeträge mit Voraussetzungen, welche einen erfahrenen Juristen nicht nur erahnen sondern wissen lassen, dass ein echtes Risiko ohnehin nicht besteht. Alles andere wäre in der praktischen Auswirkung (nicht etwa: im gedanklichen Ansatz des Referentenentwurfes) ein "zahnloser Papiertiger", panem et circenses.

Mit meinen Anmerkungen möchte ich niemanden kränken oder behaupten, der Entwurf wäre etwa nichts wert. Er ist schon deswegen von Wert, weil er eine Diskussion anzustoßen geeignet ist, welche eingeschlafen war.
Das geeignete Mittel zur Beschleunigung der Verfahren liegt aber weder in solchen Zwangsinstrumenten noch in der Mediation. Alleine die bessere Ausstattung der Gerichte ist die Lösung. Es lohnt sich auch dafür zu kämpfen. In anderen Ländern geht es auch. Warum nicht in Deutschland?

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