WALDORF präsentiert Constantin Film in: Abmahnung generell!

Wellen sind so eine Sache. Wenn sie erst einmal losgetreten wurden, gibt es meistens kein Halten mehr. Das gilt für ganz triviale Brandungswellen, Sturmflutwellen, ja sogar – Tsunamis, und auch, leider, für die eher elektronisch basierten Abmahnwellen.

Im Moment scheint in den allseits bekannten Tauschbörsen das Werk "Horst Schlämmer – Isch kandidiere" der Renner zu sein. Mehrere Kollegen berichten schon seit Oktober im Netz über Mandate in diesem Zusammenhang. Nun ist die aktuelle Welle auch hier oben im hohen Norden angekommen. Man sagt ja, es dauere immer ein wenig länger, bis der "Mecklenburger" von den Wohltaten der Neuzeit profitiere.

In diesem speziellen Fall verzichten wir gerne auf die Neuigkeiten. Leider kann man sich aber nicht wirklich dagegen wehren, dicke, unverständlich und unnütz kompliziert aufgebaute Schreiben in den Briefkasten geworfen zu bekommen. Meist zwischen 15 und 20 Seiten lang. Natürlich auch alles ganz individuell auf einen selbst zugeschnitten. Beeindruckend drohend auch. So scheint es jedenfalls auf den ersten Blick.
Auf den zweiten – durch eine starke und gute Leselupe unterstützt – sieht das ein oder andere Schreiben schon gar nicht mehr so individuell aus. Eigentlich nur ein neues Formschreiben. Nicht einmal im Original unterzeichnet. Jeder, der in der Lage ist, einen PC zu bedienen, sollte so ein Schreiben hinzaubern können. Die Vollmacht wird auch nur versichert, nicht gleich nachgewiesen. Der jeweils beiliegende "Ermittlungsdatensatz" unbekannter Herkunft gibt außer kühnen Behauptungen meist wenig Aufschluss über den Vorwurf. Wie genau, wann genau, mit welcher Software oder welchen Techniken wer eigentlich hier welche Daten erfasst und mit welchen persönlichen Daten des Angeschriebenen wann in Beziehung gesetzt hat, ist schon nicht zu erkennen.
Verwechslungen kommen ja vor.

Manchmal gibt der "Ermittlungsdatensatz" auch nur wenige oder gar eine lumpige Sekunde wieder. Von was eigentlich? Bedienender oder benutzender PC? Egal, selbst bei bei einer Verbindung von 6000 kB/s (entspricht ungefähr 5,86 MB) benötigt selbst ein runtergerechneter Film von rund 1 GB (= 1.024 MB) rund 174 Sekunden (rund 2,9 Minuten). Das gilt auch nur für ideale Bedingungen. Wenn die Datei nicht komplett übermittelt werden kann, ist der Rest Datenmüll, nicht verwertbar. Jedenfalls nicht besser verwertbar als die geschredderte Kopie eines Buches etwa. Da würde auch niemand auf den Gedanken kommen, so etwas wäre eine Urheberrechtsverletzung. Eher ein Muster ohne Wert oder Kunst.

WALDORF Rechtsanwälte sehen das meist anders. Auch wenn man dort nicht einmal in der Lage zu sein scheint (Stand: 12. Dezember 2009, 12.15 Uhr) ein regelrechtes Impressum auf der eigenen Hompage zu erstellen, welches die Pflichtangaben fehlerfrei wiedergibt, scheint für sinnlose Abmahnungen alle Zeit der Welt zu sein.

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