Wer suchet, der findet?
Nun, da das Osterfest verstrichen ist und meine Zusage ohnehin nur gegenüber dem dortigen Erklärungsempfänger gilt, will ich der geneigten Öffentlichkeit nicht die Entwicklungen zu www.damv.de vor den Festtagen verschweigen. Der bisherige Stand ergibt sich aus dem Verweis eben und meinem Zwischenbericht sowie dem ersten Beitrag zu diesem Thema.
Was nach meinem eBrief vom 31. März 2010 geschah
Hatte ich doch selbst einen Aprilscherz vermeiden wollen, glaubte ich dann am vergangenen 01. April selbst Opfer eines solchen geworden zu sein. Ging doch just an jenem Tag ein Schreiben des Landesamtes für innere Verwaltung hier bei mir ein. Mehr als zu einem flüchtigen Blick hatte es vor Ostern nicht gereicht, am 01. April 2010 hatte ich in Rostock meine Recherchen doch nicht so weit treiben können, wie gehofft. Also schichte ich jetzt ab. Es schreibt mir ein Herr [...] H[...], nach dem Aktenzeichen und der im Briefkopf sowie Brieffuß enthaltenen Angaben der "Abteilung 3" zugehörig.
Der Verfasser, ich nenne ihn nachfolgend nur "Herrn H.", hält es leider nicht für erforderlich, mir seine Funktion und den Weg meines eBriefs zu ihm zu erläutern. Ebenso nicht, warum er sich veranlasst sieht, meine Anfrage zu beantworten. Das ist insbesondere deswegen bedauerlich, weil ich dadurch wieder Zeit und Mühe investieren, wieder recherchieren musste. Andererseits: Wer weiß schon, wozu das gut war?
Die Auskunft selbst finde ich jedenfalls merkwürdig genug. Also soll der § 10 Abs. 2 des Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern — Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) — in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 524), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2009 (GVQBI. M-V S. 261) die Rechtsgrundlage für die Datensammlung www.damv.de sein.
Leider bin ich hier nur ein Außenstehender und habe nur mein Denkvermögen zur Auswertung der sehr dürftigen Informationen. Wenn ich alles richtig verstehe, behauptet Herr H. also, dass die GmbH sich auf dieser Rechtsgrundlage Daten verschafft hat. Gut, es ist immerhin denkbar. Das Gesetz bestimmt:
§ 10
Benutzung(1) Die Topographischen Landeskartenwerke werden veröffentlicht und verbreitet, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Die Bestände der Landesluftbildstelle und die weiteren Nachweise der Landesvermessung können veröffentlicht und verbreitet werden.
(2) Jeder kann die Ergebnisse der Grundlagenvermessung und der Topographischen Landesaufnahme sowie die Bestände der Landesluftbildstelle einsehen und daraus Auskünfte und Auszüge erhalten, soweit öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Normaler Weise funktioniert so eine Einsichtnahme so, dass der geneigte Bürger die Bestände auch wirklich einsieht. Also die Bestände selbst, nicht irgendwelche Digitalkopien auf irgendeinem Server. Er geht (fährt) also dorthin und erhält die Möglichkeit selbst Vermessungsergebnisse und Luftbilder in Augenschein zu nehmen. Daraus kann er Auskünfte und Auszüge erhalten. Ist die Hergabe der vollständigen Kartenwerke und Luftbilder mit einer Auskunft identisch? Wohl nicht. Man stelle sich nur die Augen des Beamten vor, welcher mit der Bitte "Könnten Sie mir wohl mal eben schnell alle Vermessungsergebnisse und Luftbilder hier auf meine tragbare Festplatte überspielen" konfrontiert wird. Auszüge wären das dann, schon begrifflich, erst recht nicht, das ist sicher.
Allerdings nehme ich mit Fug und Recht an, dass jedenfalls ein öffentlicher Belang so einer Anfrage ganz sicher entgegenstehen dürfte: Die Arbeitsfähigkeit der Behörde auch innerhalb der kommenden (gefühlt) 3 Monate sicherzustellen. Mir ist nicht klar, wieviele Terabyte an Daten dies wären. Sicher aber eine ganze Menge. Da bräuchte es eine größere Anzahl handelsüblicher, tragbarer Festplatten, um das Begehr des gedachten Bürgers zu erfüllen. Oder sonstige Wege. Den Arbeitsaufwand für die Behördenmitarbeiter kann sich jedermann leicht vorstellen.
Warum, frage ich mich gerade, verweist Herr H. so ostentativ auf den Absatz 2 des § 10 des VermKatG? Gerade der Wortlaut von Absatz 1 hätte doch viel näher gelegen? Vielleicht ist Herrn H. aber auch bewusst, dass es bereits ein Portal gibt, welches jedenfalls wichtige Daten zur Verfügung stellt. GAIA-MV nämlich. Es gibt auch viele andere offizielle Dienste, welche über das Geoportal.MV erreichbar sind.
Zwischenergebnis
Wir fassen zusammen: Die offenbar mit dem Vorgang unmittelbar be- und vertraute Fachbehörde kann laut Herrn H. auch keine belastbare Rechtsgrundlage für die Datensammlung nennen. Sie verweist auf die Verantwortung des Diensteanbieters, datenschutzrechtliche Bestimmungen selbst einhalten zu müssen. Zuständig sei man selbst nicht sondern der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Also müsse man dort, füge ich in Gedanken hinzu, nicht handeln. Fall erledigt, Akte geschlossen.)
Finde ich aber nicht.
Was mir dann heute offenbar wurde
Erst recht nicht, wenn ich einmal aktuell die Darstellung unter http://www.damv.de/info/impressum.html, welche über das Java-Skript als Aufklapper (Popup) dargereicht wird, in Augenschein nehme. Diese ist offenbar nach meiner letzten Aktion – mutmaßlich über die Osterfeiertage – doch kräftig, endlich aussagekräftig, geändert worden. Hier ein Bild von heute Morgen, es ist auch jetzt noch aktuell:
Also ist das Landesamt für innere Verwaltung, "Abteilung3@laiv-mv.de", doch – wie von mir vermutet – Anbieter und verantwortlich für die Geobasisdaten - Luftbilder. Es gibt eine ganz tolle Datensammlung im Internet, alles einzelne Dienste. Da kann man zum Beispiel Luftbilder mit einer Auflösung von bis zu 0,2 m erhalten (wenn man eine Zugangskennung hat oder einfach zweimal "test" eingiibt). Vor 20 Jahren war das noch (gerüchteweise) militärischer bzw. nachrichtendienstlicher Standard. Heute schon für jedermann. Oder doch nicht?
Gibt man unter http://geomis.geoportal-mv.de/geomis/Start.do das Suchwort "luftbilder" ein, werden fünf Treffer, welche ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten möchte, angezeigt:
Nimmt man den einzigen Dienst, der unbeschränkt zugänglich zu sein scheint, heraus und kopiert sich den Verweis "http://www.geodaten-mv.de/dienste/adv_dop?", um diesen selbst zu öffnen, geschieht Folgendes:
Damit kann ich natürlich sehr viel anfangen. Andere Bürger sicher genauso. So wirklich öffentlich zugänglich finde ich das nicht. Also im Sinne von Bürgernähe, Transparenz, Gleichbehandlung etwa. (OGC und WMS hängen mit dem Open Geospatial Consortium zusammen, soviel scheint sicher zu sein.)
Es gibt ein Leitbild zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur und in dem PDF-Dokument mit dem Titel "eGovernment in Mecklenburg-Vorpommern – Leitbild zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur – Stand: 15.07.2004" (Lademöglichkeit direkt beim Innenministerium) ist hierzu nachzulesen:
5.4 Regeln, Standards, Konzepte
Das Geodatenportal Mecklenburg-Vorpommern soll von der Landes- und Kommunalverwaltung in der gesamten Funktionalität für eigene Aufgabenerfüllungen kostenfrei genutzt werden. Hierzu ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den kommunalen Landesverbänden notwendig. Bei Weitergabe von Leistungen an Dritte sind die geltenden Gebühren- und Entgeltregelungen zu beachten. [...]
[Hervorhebung: hier]
und
Zielstellung der GDI-MV ist es daher, die in vielen Bereichen des öffentlichen und wirtschaftlichen Handelns vorliegenden digitalen Geoinformationen über Internet-Dienste öffentlich und verfügbar zu machen, um dadurch
– die Nutzung von Geodaten als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für sicheres und effizientes Handeln in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft voranzutreiben,
– den Markt für Geodaten und darauf basierende Produkte zu erschließen und
– den Markt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Geodaten (Geodienste) zu öffnen.Zu diesem Zweck ist durch die Maßnahmen im Rahmen der GDI-MV
– die durchgängige Nutzung einheitlicher raumbezogener Basisinformationssysteme in den Fachinformationssystemen von Landes- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern,
– der Datenaustausch zwischen Landes- und Kommunalverwaltungen, Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich der Minimierung finanzieller Nutzungshemmnisse zu regeln, [...]
[Hervorhebung: hier]
Es geht hier also um die Förderung der Verwaltungsinteressen zur eigenen Aufgabenerfüllung. In diesem Rahmen sollen Daten verknüpft werden. Das alles soll dann auch noch der Wirtschaftsförderung dienen. Wenn hier das Wirtschaftsministerium federführend tätig wäre, würde ich das ja vielleicht noch nachvollziehen können. Von einem Innenministerium mit seinen nachgeordneten Diensten erwarte ich allerdings als freiheitsliebender Bürger prinzipiell nichts Gutes. Erst recht kein ausgeprägt wirtschaftliches Denken. Auch das ist sicher nur ein Vorurteil von vielen. Es ist aber mein eigenes, deswegen behalte ich es.
Die Gedanken sind frei ...
Der – zu Recht – in dem "Leitbild" angemahnte Regelungsbedarf zu dem beabsichtigten Datenaustausch zwischen den Landes- und Kommunalverwaltungen scheint bis heute nicht befriedigt zu sein. Warum sonst nennt mir niemand eine Rechtsgrundlage dafür? (Aber ich vergaß: Die BTFietz Gesellschaft für kommunales Geomanagement mbH handelt ja ganz auf eigene Rechnung, ohne jede Veranlassung durch das Landesamt für innere Verwaltung, das Innenministerium oder sonstige Institutionen, welche gemeinhin an zentralen Datensammlungen Interesse zeigen.)
Es gibt, passend zu dem betont wirtschaftlichen Ansatz des Leitbildes, "Allgemeine Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten, Geodiensten und Produkten der Vermessungs- und Katasterbehörden in Mecklenburg-Vorpommern (Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen – AGNB)" (Direkter Abruf beim Landesamt für innere Verwaltung). Besonders interessant fand ich dabei dann den Punkt 7. Ausstellung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung mit den Unterpunkten
- Der Lizenznehmer darf die Daten – mit Ausnahme personenbezogener
Daten – auf Ausstellungen u. dgl., an denen er als Aussteller oder Veranstalter teilnimmt, präsentieren.- Der Lizenznehmer darf, mit Ausnahme personenbezogener Daten, einen Ausschnitt der Daten in Form von Rasterdaten im Internet veröffentlichen, wenn der Zugang zur Internetseite unentgeltlich möglich ist, die Daten je Website (Internet-Domain) einen Umfang von 1 Mio. Pixel nicht überschreiten und eine Quellenangabe nach Nr. 7.3 als Link auf die Internetseite des Lizenzgebers ausgeführt wird. Dies gilt nicht für Web-Mapping-Dienste oder diesen ähnliche Darstellungen.
- Der Lizenznehmer ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung,
Verbreitung oder Präsentation der Daten einen deutlich sichtbaren Quellenvermerk anzubringen, der wie folgt auszugestalten ist:
© GeoBasis-DE/M-V[Jahr der letzten Datenlieferung][Hervorhebung: hier; spitze Klammer durch [] ersetzt]
Hier ein Bild zum Selbersuchen, früher auch als Suchbild bekannt und sehr beliebt. Viel Spaß beim Suchen des Hinweises nach 7.3. Wer ihn findet, bekommt einen Preis, den ich – wie immer – unter Ausschluss des Rechtsweges nach meinem persönlichen, ganz willkürlichen Belieben an dem Tag, der mir dazu gefällt, aussuchen werde:
Bin gespannt, wie es jetzt weitergeht. Gerade lese ich in dem frisch veröffentlichten Video zu Vorfällen im Irak den Text "Political language is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind. — George Orwell", das übersetze ich ganz frei mit "Die Sprache der Politik ist dazu gedacht, Lügen wahrheitsgemäß klingen, Mord respektvoll aussehen und "nur heiße Luft" argumentativ solide gegründet wirken zu lassen." Den Gedanken hinter den – allerdings mir zu harten – Worten finde ich bedenkenswert: Nichts ist notwendig so, wie es scheint.









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