Zuviel Streitpotential durch unklare oder widersprüchliche Gesetze?

Es geht hier (unter anderem auch) um eBay®, Urheberrecht, Forenbetreiber, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Unterlassungsklagen, Auskunftsverfahren nach § 101a UrhG, die Pressekammer des Landgerichts Hamburg und noch vieles mehr. Viel Lärm Streit um Nichts? Doch.

Auf den Punkt gebracht

Das Telekommunikationsgesetz, das Telemediengesetz und das Urhebergesetz sind nicht (mehr) zeitgemäß oder waren es noch nie. Aufeinander abgestimmt sind sie erst recht nicht. Das gleiche gilt für den "fliegenden Gerichtsstand" nach § 32 ZPO im Zeitalter des Internet. Vom Datenschutz will ich jetzt lieber schweigen, sonst rede schreibe ich mich in Rage.

Es geht hier (leider auch) um ganz banale wirtschaftliche Interessen hochspezialisierter, teils auch international aufgestellter Rechtsanwaltskanzleien. Diese sind in der Lage die Lücken, Unwägbarkeiten und Widersprüche in den (deutschen?) Gesetzen zu finden und für die jeweiligen Mandanten auszuschlachten. Dabei verdienen Sie gut. Das gilt für mich selbst übrigens auch, zum Beispiel, wenn ich als eine Abmahnung abwehrender Rechtsanwalt beauftragt werde.

Lösung in Sicht?

Sinnvoll ist das jedoch für den Unternehmer genauso wenig wie für den Verbraucher. Das hat hoffentlich auch die Politik erkannt. Jedenfalls hoffe ich sehr, dass die klaren Worte des Sachverständigen Dr. Wolf Osthaus (eBay®) in der Öffentlichen Anhörung der 88. Sitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für Wirtschaft und Technologie (Wortprotokoll, S. 20) der 16. Wahlperiode es auch in die 17. hinübergeschafft haben:

"Das OLG Düsseldorf-Urteil ganz aktuell: Es war das erste Verfahren, das es gab. Die Fa.
Rolex gegen Internetauktionshäuser, u. a. auch gegen uns. Das wir tatsächlich nunmehr endgültig gewonnen haben. Was aber nicht daran lag, dass die vom BGH aufgestellten Grundsätze nun vom OLG wieder beiseite geschoben worden wären. Das ging gar nicht. Sie hatten das früher einmal anders gesehen, haben sich jetzt aber dem BGH gebeugt. Sondern, das Ganze ist nur deshalb zu unseren Gunsten ausgegangen, weil Rolex im Ergebnis nicht angemessen hat vortragen können oder selbst falsch eingeschätzt hat, wie weit unsere Pflichten tatsächlich gehen würden. Es zeigt aber, dass Rolex in diesem Fall das Opfer der Rechteinhaber, das Opfer der bestehenden Rechtsunsicherheit geworden ist. Sie haben jetzt massive Verfahrenskosten am Hals. Das haben sie so gewollt. Aber es ist keinem geholfen, wenn letztendlich die Anwaltskanzleien verdienen."

Dem kann ich mich nur anschließen. Im letzten zitierten Satz fehlt mir allerdings vor dem Wort "die" das Wörtchen "nur".

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