Immobiliarsachenrecht

Einführung: Immobiliarsachenrecht

Das Immobiliarsachenrecht betrifft eigentlich nur Kauf, Verkauf, Belastung (z.B. Hypothek, Grundschuld) und dingliche Sicherung (Grunddienstbarkeit, z.B. Leitungsrecht, Wegerecht, Fahrnisrecht) von Immobiliarrechten (Liegenschaften, Schiffe). Dies wird als Immobiliarsachenrecht im deutschen Recht definiert.

Einzelheiten: Rechtsanwalt und Immobiliarsachenrecht

Landläufig meint "man", ein Rechtsanwalt sei nicht erforderlich, weil Steuerberater und Notar auf alles Acht gäben. Ein meist folgenschwerer Irrtum.
Soweit das Wohnungseigentumsrecht eigentlich an dieser Stelle dargestellt sein müsste, verweise ich auf die – aus rein systematisch-praktischen Erwägungen anderweitige Darstellung hierzu.

Rechtsanwalt bei Vertragsabschluss

Bei dem Immobiliarsachenrecht ist deswegen häufig anwaltlicher Rat vonnöten oder doch zumindest sinnvoll, weil notarielle Musterverträge ab und an nicht die gesamten Besonderheiten eines Falles erfassen können, eine Anpassung also erforderlich ist. Hinzu tritt, dass die Kollegen Notare nicht einen der Vertragsschließenden einseitig, also zu dessen alleinigen Gunsten, beraten dürfen, Rechtsanwälte dagegen schon. Der notarielle Rat beschränkt sich zudem auf das, was während der Beurkundung für den Notar an Problemen erkennbar wird. Erkennbar ist nur das, was auch nachgefragt oder angesprochen wird. Fragen, die Ihr Vertragspartner nicht unbedingt zu wissen braucht, werden Sie in der Beurkundungssituation aber nicht an den Notar richten.

Rechtsanwalt bei Recherche und Bewertung

Häufig benötigt man schlicht zutreffende Informationen oder eine rechtliche Bewertung eines bestehenden Zustandes bei einer Immobilie. Dies kann der Kollege Notar häufig schon aus Zeitgründen nicht leisten.
Das gilt erst recht dann, wenn die Information oder Bewertung im Rahmen einer ganz anderen Frage, zum Beispiel bei der Planung eines kleineren oder größeren Bauvorhabens, erst recht eines Großprojektes, abgefragt werden muss.

Der Rechtsanwalt kann Ihnen an dieser Stelle viel Zeit und Mühe ersparen, er weiß nämlich, wie er an die Informationen schnell und ohne große Anstrengung herankommt. Die Bewertung ist dann in aller Regel recht einfach und folgt aus dem Stand des Registereintrages in Verbindung mit dem Gesetz und etwaigen weiteren Informationen (Valutastände von Grundschulden etwa).
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt gleich zu Beginn über ein Maximum- oder Zeithonorar für die Tätigkeit jedenfalls dann, wenn der Streit- bzw. Gegenstandswert sehr hoch sein kann – bei einem Großprojekt wird dies immer der Fall sein. So bleibt die Tätigkeit des Rechtsanwaltes wirtschaftlich und bietet mehr Sicherheit als die eigene Recherche.